Gesellschaftsrecht

Besondere Vorsicht bei einem Engagement als Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft

Die scheinbar einfachste, aber unter Haftungsaspekten gefährlichste Form einer Gesellschaft ist die Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes (GdbR).

Sie kommt bereits dann zustande, wenn zwei oder mehrere Personen vereinbaren, gemeinsam ein bestimmtes Ziel zu verfolgen. Das ist auch deshalb gefährlich, weil eine mündliche Vereinbarung für das Zustandekommen einer GdbR bereits ausreicht.

GdbR´s sind nicht nur beispielsweise Praxisgemeinschaften von Freiberuflern oder Bau-Arbeitsgemeinschaften. Unter Umständen kann sich sogar eine Wohngemeinschaft, eine Fahrgemeinschaft, eine Spiel- oder Tippgemeinschaft oder ein Investment-Club rechtlich als GdbR herausstellen.

Gefährlich ist diese Rechtsform insbesondere deshalb, da sie nicht nur im Innenverhältnis besondere Rechten und Pflichten begründet, sondern auch bei einem Auftreten im Außenverkehr die Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt gegenüber Dritten haften lässt.

Zu empfehlen ist deshalb in jedem Falle zumindest die Beachtung der einfachen Schriftform, damit sich die beteiligten Gesellschafter über die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Innenverhältnis im Klaren werden und ihnen gleichzeitig auch bewusst wird, dass sie nach außen hin für ein Tätigwerden der Gesellschaft haften.

Wegen der besonderen mit einer Gesellschaft verbundenen Rechtsprobleme empfiehlt sich zuvor die Einholung von Rechtsrat.


Arbeitsrecht

Was tun bei Kündigungen?

Im Falle einer Kündigung sind Sie verpflichtet, sich persönlich unverzüglich bereits nach Kenntnisnahme von der Kündigung bei der Agentur für Arbeit zu melden.

Weiter gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen und tarifvertraglichen Fristen, die zu beachten sind. Wenn Sie zum Beispiel die Kündigung angreifen wollen, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang bei Ihnen die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren besteht auch für die obsiegende Partei kein Anspruch auf die Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Anwalts.


Rechtsanwaltskosten:

Was kostet die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts?

Die Höhe der Vergütung richtet sich in der Regel nach der Höhe des Gegenstandswertes, sofern nicht eine Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Abweichungen ergeben sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, insbesondere für Straf- und Bußgeldverfahren.

Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, holen wir gern für Sie eine Kostendeckungszusage ein.

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und die Kosten nicht selbst aufbringen können, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.

 

Hinweise


Anwaltskanzlei
Dr. Haake